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Grundschule Ostseebad Binz
(Primarbereich;  Klasse 1 - 4)
Dollahner Straße 77
18609 Ostseebad Binz
Tel:    038393 / 2327 
Fax:  038393 / 14534
Mail: grundschuleostseebadbinz@t-online.de







Schulprofil
Schulentwicklungskonzept für Schule - Gesundheit - Bildung unterstützt
durch die Bertelsmann - Stiftung (www.anschub.de)


Regionale Schule Ostseebad Binz
(Sekundarbereich I, Klasse 5 - 10)
Ringstraße 5
18609 Ostseebad Binz
Tel:  038393 - 2842
Fax:  038393 - 32627
www.regionale-schule-binz.de


Schulprofil
Offene Ganztagsschule mit sportlichem und touristischem Profil, gebundene Angebote in der Klassenstufe 5.
> Lehrer arbeiten in Klassenteams Klasse 5 - 10
> Qualitätsentwicklung in der Schule "Lehrer im Team"
> Hausaufgabenbetreuung
> PC Kurse
> Umweltprojekte
> Arbeitsgemeinschaften
> Berufsfrühorientierung


Kindertagesstätte "Proraer Seesternchen"

Poststraße 13
18609 Ostseebad Binz  OT Prora
Tel:    038393 / 327-37 




Kindertagesstätte in Trägerschaft des Montessori - Arbeitskreis Stralsund e.V.

Die Einrichtung mit besonderem pädagogischem Profil arbeitet nach der
"Freinet - Pädagogik".

Kapazität:             
70 Plätze (25 Krippen- und 45 Kindergartenkinder)

Öffnungszeit:        Montag bis Freitag,  06.00 bis 18.00 Uhr 


Kindertagesstätte "Lütt Matten"
Dollahner Straße 77a
18609 Ostseebad Binz
Tel:    038393 / 2677 
Fax:  038393 / 2677

Kindertagesstätte in Trägerschaft des Internationalen Bundes Stralsund e.V.
Grundgedanke des Bildungsansatzes:
„Bildung von Anfang an“
„Bildung als Selbstbildung"
„ Jedes Kind dort abholen, wo es steht“
Kapazität: 226 Plätze
(48 Krippen-, 90 Kindergarten- und 88 Hortkinder)
Öffnungszeit: Montag - Freitag:  06.00 bis 19.00 Uhr und Sonnabend - Sonntag: 08.00 bis 17.00 Uhr

Anmeldungen sind bei der Leiterin der Einrichtungen möglich.
Die zurzeit gültigen Elternbeiträge sind bei der Leiterin der Kindertagesstätte zu erfragen.

Sollten Sie sich für eine der vorgenannten Einrichtungen entscheiden und haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Gemeinde Ostseebad Binz, ist eine Erklärung der Gemeinde/ Stadt Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes über die Anerkennung der Zahlungspflichten einzuholen.

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